Noch gut einen Monat für die Grundsteuererklärung

Finanzen

Am 13.10.2022 hatten sich die Finanzminister der Länder auf die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 verständigt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, die das Bundes-Grundsteuermodell, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt, umsetzen, hat das Bundesministerium der Finanzen per öffentlicher Bekanntmachung vom 4. November 2022 über die Fristverlängerung informiert. Diese einmalige Fristverlängerung sollte dringend dazu genutzt werden, zügig noch ausstehende Grundsteuererklärungen abzugeben. In Sachsen-Anhalt war Ende November für etwa jedes zweite Grundstück die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bereits abgegeben worden. Die Zahl der täglich abgegebenen Erklärungen reduzierte sich jedoch kurz nach der Verkündung der Fristverlängerung um ca. 80 v. H.. Ende November verzeichnete die Finanzverwaltung bei den Erklärungsabgaben wöchentlich lediglich eine Zuwachsquote von etwa 0,5 % der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Deshalb sollten auch die Städte und Gemeinden in der Kommunikation mit dem Bürger dafür werben, dass die Erklärungen schnellstmöglich und fristgerecht bis Ende Januar gegenüber der Finanzverwaltung abgegeben werden. Auch die Kommunen selbst sollten als Steuerschuldner hier mit gutem Vorbild vorangehen.

Die Städte und Gemeinden benötigen möglichst rasch die Bewertungsergebnisse der über 36 Millionen Grundstücke bundesweit, etwa 1 Millionen Grundstücke in Sachsen-Anhalt, von den Finanzverwaltungen der Länder. Nur so kann sichergestellt werden, dass in den Städten und Gemeinden rechtzeitig nötige Hebesatzanpassungen ermittelt und beschlossen sowie den Grundstückseigentümern die neuen Grundsteuerbescheide zugestellt werden können. Umso bedauerlicher ist der Umstand, dass es der Finanzverwaltung bisher nicht gelungen ist, den Datentransfer zu den Kommunen zu realisieren. Ursprünglich war eine Übertragung der Grundsteuermeßbescheidsdaten von der Finanzverwaltung an die Städte und Gemeinden ab dem 01.07. dieses Jahres beabsichtigt. Hervorzuheben ist, dass es in Sachsen-Anhalt gelungen ist, alle Städte und Gemeinden im Land rechtzeitig in das Elster-Transferverfahren einzubinden. Bisher verzögert ein Programmfehler die Datenübertragung und somit weitere wichtige Vorbereitungsarbeiten in den Städten und Gemeinden zur Umsetzung der Reform. Hier ist die Finanzverwaltung gefragt, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

Unabhängig davon werden in Sachsen-Anhalt seit Anfang November die Grundsteuerwerte berechnet. Seit Mitte November werden die entsprechenden Bescheide (Grundsteuerwert- und Grundsteuermeßbescheid) den Steuerpflichtigen zugestellt. Somit besteht zumindest die Hoffnung, dass die Datenübermittlung an die Kommunen nach Beheben des Programmfehlers unverzüglich starten kann.

Hintergrund:

Die Grundsteuerreform muss nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt werden um zu einer gerechten, transparenten und rechtssicheren Grundbesteuerung zu kommen. Es gibt dabei einen äußerst engen Zeitplan für die Einführung der neuen Grundbesteuerung ab 01.01.2025. Schon die erste Fristverlängerung ist daher aus kommunaler Sicht kritisch zu beurteilen, da die zwingend notwendige Einhaltung des Zeitplans somit nochmals herausfordernder geworden ist. Wenn es in den Städten und Gemeinden nicht gelingt, die Datenbasis für die Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025 zu schaffen, wird es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein, die Grundsteuer in den Städten und Gemeinden zu erheben. Bundesweit geht es um ein jährliches Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro, welches für die Erfüllung kommunaler Aufgaben unverzichtbar ist; unverzichtbar gerade auch mit Blick auf das qualitative kommunale Dienstleistungsangebot für die Menschen und für die Unternehmen vor Ort.

Weitere Informationen

Öffentliche Bekanntmachung zur Fristverlängerung Abgabe Grundsteuererklärung: www.bundesfinanzministerium.de

Informationen zur Grundsteuerreform: www.grundsteuerreform.de

Grundsteuerreform-Erklärvideo von Bund, Ländern, DST und DStGB: www.dstgb.de

BMF-Grundsteuer-FAQ: www.bundesfinanzministerium.de

BMF-Online-Tool zur elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung beim Bundesmodell: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

ELSTER-Grundsteuer-Erklärvideo: https://download.elster.de/download/videos/Grundsteuer_bei_Mein_ELSTER.mp4

16.12.2022